Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0207

Ra 2021/02/0207Verwaltungsgerichtshof24.01.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020207.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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