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Ra 2021/02/0163•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0163
Ra 2021/02/0163Verwaltungsgerichtshof28.02.2023
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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