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Ra 2021/02/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0041
Ra 2021/02/0041Verwaltungsgerichtshof06.08.2021
Der (neuerliche) Antrag des Revisionswerbers vom 12. Juli 2021 auf Verfahrensunterbrechung und Fristerstreckung wird zurückgewiesen.
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