Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0033

Ra 2021/02/0033Verwaltungsgerichtshof10.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020033.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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