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Ra 2021/02/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0033
Ra 2021/02/0033Verwaltungsgerichtshof10.08.2021
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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