Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0032

Ra 2021/02/0032Verwaltungsgerichtshof28.04.2022

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020032.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Das Land Steiermark hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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