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Ra 2021/02/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0032
Ra 2021/02/0032Verwaltungsgerichtshof28.04.2022
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Land Steiermark hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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