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Ra 2020/22/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0106
Ra 2020/22/0106Verwaltungsgerichtshof14.10.2020
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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