Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0106

Ra 2020/22/0106Verwaltungsgerichtshof14.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220106.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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