Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0102

Ra 2020/22/0102Verwaltungsgerichtshof11.07.2023

Regest

Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020220102.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird, soweit damit die Beschwerde des Zweit und des Drittrevisionswerbers gegen den Bescheid vom 7. Februar 2019 zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts, soweit damit die Beschwerde der Erstrevisionswerberin gegen den genannten Bescheid zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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