Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0001

Ra 2020/22/0001Verwaltungsgerichtshof12.10.2020

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220001.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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