Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0442

Ra 2020/21/0442Verwaltungsgerichtshof15.11.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0442

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210442.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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