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Ra 2020/21/0297•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0297
Ra 2020/21/0297Verwaltungsgerichtshof29.09.2020
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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