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Ra 2020/21/0276•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0276
Ra 2020/21/0276Verwaltungsgerichtshof27.08.2020
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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