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Ra 2020/21/0247•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0247
Ra 2020/21/0247Verwaltungsgerichtshof27.08.2020
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Beschluss (Spruchpunkt A.II. der Erledigung vom 22. Mai 2020) wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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