Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0056

Ra 2020/21/0056Verwaltungsgerichtshof28.05.2020

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210056.L00

Spruch

Das genannte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (betreffend die Rückkehrentscheidung samt Nebenaussprüchen) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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