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Ra 2020/21/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0056
Ra 2020/21/0056Verwaltungsgerichtshof28.05.2020
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das genannte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (betreffend die Rückkehrentscheidung samt Nebenaussprüchen) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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