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Ra 2020/21/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0049
Ra 2020/21/0049Verwaltungsgerichtshof17.11.2022
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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