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Ra 2020/21/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0022
Ra 2020/21/0022Verwaltungsgerichtshof17.11.2022
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Erstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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