Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/21/0004

Ro 2020/21/0004Verwaltungsgerichtshof17.04.2020

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/21/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020210004.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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