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Ra 2020/20/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0052
Ra 2020/20/0052Verwaltungsgerichtshof08.04.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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