Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0034

Ra 2020/20/0034Verwaltungsgerichtshof03.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200034.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung der Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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