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Ra 2020/20/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0034
Ra 2020/20/0034Verwaltungsgerichtshof03.08.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung der Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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