Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0092

Ra 2020/19/0092Verwaltungsgerichtshof05.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190092.L01

Spruch

Das erstangefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Die weiteren angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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