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Fr 2020/19/0012•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/19/0012
Fr 2020/19/0012Verwaltungsgerichtshof20.08.2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von EUR 461,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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