Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/19/0012

Fr 2020/19/0012Verwaltungsgerichtshof20.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/19/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:FR2020190012.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von EUR 461,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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