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Ra 2020/18/0519•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0519
Ra 2020/18/0519Verwaltungsgerichtshof06.08.2021
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang, sohin insoweit, als dem Mitbeteiligten der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt, eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt und die Spruchpunkte III. und IV. des verwaltungsbehördlichen Bescheides behoben worden sind, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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