Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0455

Ra 2020/18/0455Verwaltungsgerichtshof18.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0455

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020180455.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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