Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0223

Ra 2020/18/0223Verwaltungsgerichtshof15.10.2020

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020180223.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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