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Ra 2020/18/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0056
Ra 2020/18/0056Verwaltungsgerichtshof27.08.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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