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Ra 2020/18/0017•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0017
Ra 2020/18/0017Verwaltungsgerichtshof06.08.2020
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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