Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/18/0003

Fr 2020/18/0003Verwaltungsgerichtshof03.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/18/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:FR2020180003.F00

Spruch

Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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