Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/17/0016

Ro 2020/17/0016Verwaltungsgerichtshof05.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/17/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020170016.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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