Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/17/0006

Ra 2020/17/0006Verwaltungsgerichtshof31.08.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/17/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170006.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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