Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0152

Ra 2020/16/0152Verwaltungsgerichtshof30.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020160152.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen von 553,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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