Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0121

Ra 2020/16/0121Verwaltungsgerichtshof07.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160121.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Marktgemeinde Sattledt hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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