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Ra 2020/16/0121•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0121
Ra 2020/16/0121Verwaltungsgerichtshof07.10.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde Sattledt hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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