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Ra 2020/16/0077•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0077
Ra 2020/16/0077Verwaltungsgerichtshof18.08.2020
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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