Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/16/0033

Ro 2020/16/0033Verwaltungsgerichtshof15.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/16/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020160033.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Aufwandersatz wird abgewiesen.

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