Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0021

Ra 2020/16/0021Verwaltungsgerichtshof04.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160021.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadtgemeinde Leibnitz hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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