Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0015

Ra 2020/16/0015Verwaltungsgerichtshof16.02.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/16/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160015.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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