Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/16/0005

Fr 2020/16/0005Verwaltungsgerichtshof18.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/16/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:FR2020160005.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von 793,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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