Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/15/0022

Ro 2020/15/0022Verwaltungsgerichtshof30.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/15/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150022.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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