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Ra 2020/14/0489•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0489
Ra 2020/14/0489Verwaltungsgerichtshof31.01.2022
Spruch und Begründung
zu Recht erkannt:
Der angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise abgeändert wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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