Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0489

Ra 2020/14/0489Verwaltungsgerichtshof31.01.2022

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0489

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020140489.L00

Spruch

zu Recht erkannt:

Der angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise abgeändert wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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