Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0482

Ra 2020/14/0482Verwaltungsgerichtshof31.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0482

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140482.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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