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Ro 2020/14/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/14/0003
Ro 2020/14/0003Verwaltungsgerichtshof22.10.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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