Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/14/0003

Ro 2020/14/0003Verwaltungsgerichtshof22.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/14/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020140003.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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