Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/13/0037

Ra 2020/13/0037Verwaltungsgerichtshof27.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/13/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130037.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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