Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/12/0073

Ra 2020/12/0073Verwaltungsgerichtshof28.04.2022

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Verwaltungsrecht allgemein Ausgliederung Privatisierung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/12/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020120073.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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