Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/12/0016

Ro 2020/12/0016Verwaltungsgerichtshof22.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/12/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020120016.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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