Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/12/0012

Fr 2020/12/0012Verwaltungsgerichtshof25.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/12/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:FR2020120012.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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