Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0200

Ra 2020/11/0200Verwaltungsgerichtshof09.11.2022

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110200.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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