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Ra 2020/11/0200•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0200
Ra 2020/11/0200Verwaltungsgerichtshof09.11.2022
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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