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Ra 2020/11/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0076
Ra 2020/11/0076Verwaltungsgerichtshof03.11.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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