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Ra 2020/11/0057•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0057
Ra 2020/11/0057Verwaltungsgerichtshof02.11.2022
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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