Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0035

Ra 2020/11/0035Verwaltungsgerichtshof09.08.2021

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110035.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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