Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/11/0023

Ro 2020/11/0023Verwaltungsgerichtshof04.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/11/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020110023.J01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass der zugrunde liegenden Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2020, Zl. P1475195/2HPA/2020(1), stattgegeben und der Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2020 aufgehoben wird.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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