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Ro 2020/11/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/11/0010
Ro 2020/11/0010Verwaltungsgerichtshof05.07.2023
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Ärztekammer für Kärnten Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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