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Ra 2020/11/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0003
Ra 2020/11/0003Verwaltungsgerichtshof06.07.2022
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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