Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0003

Ra 2020/11/0003Verwaltungsgerichtshof06.07.2022

Regest

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110003.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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